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Die Sonderregelungen für die neuen Bundesländer in § 246 a BauGB und im Maßnahmengesetz zum Baugesetzbuch
Am 1. Januar 1998 soll ein überarbeitetes Baugesetzbuch in Kraft treten. Ziel der Novellierung ist es unter anderem, die befristeten Sonderregelungen in ein einheitliches Gesetzeswerk zu integrieren. Die vorliegende Arbeit befaßt sich mit den bis zum 31.12.1997 geltenden Sonderregelungen für die neuen Bundesländer in 246 a BauGB und im Maßnahmengesetz zum Baugesetzbuch. Es handelt sich dabei um Vorschriften, die Regelungen ...

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